Dienstag, 21.05.2013
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Bochum und die Wertstofftonne (II)

Bochum stimmt für Wertstofftonne in eigener Regie / Verträge und Abstimmungsvereinbarungen mit dualen Systemen stehen noch aus

Die Stadt Bochum hat beschlossen, ab 01. Januar 2011 eine kombinierte Wertstofftonne anstatt der bekannten Gelben Tonne einzuführen. Die Sammlung an allen Bochumer Haushalten übernimmt die Tochtergesellschaft RAU-Recycling Am Umweltpark GmbH als Gesellschaft im Unternehmensverbund des USB Umweltservice Bochum. Das Angebot des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V die Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung mit den Systembetreibern unterstützend zu begleiten, wurde nicht angenommen.

Die Wertstofftonne sei keine zusätzliche Tonne vor Ihrer Tür, sondern ergänzt die bisherige Sammlung in der Gelben Tonne um weitere Wertstoffe, heißt es auf der Internetseite des USB. In die Wertstofftonne gehören alle bisherigen „gelben" Verpackungen ergänzt um weitere Wertstoffe aus Kunststoff und Metall. In der Bochumer Kombitonne sollen jährlich etwa 12.000 Tonnen Leichtverpackungen und weitere 4.000 Tonnen stoffgleiche Nichtverpackungen erfasst. werden. Die Kosten für die Kommune betrügen knapp 1,16 Mio Euro im Jahr. Da im Gegenzug rund 4.000 Tonnen Restmüll nicht mehr in die Müllverbrennung gebracht werden müssten, stiegen die Abfallgebühren voraussichtlich nur um um 581.000 Euro im Jahr, hieß es. Dies entspäche einem Anteil von 1,4 Prozent des Gebührenbedarfes.

Der BDE hatte zuvor an die politisch Verantwortlichen der Stadt Bochum appelliert , bei der geplanten Einführung einer kombinierten Wertstofftonne keinen Alleingang zu wagen, sondern zuvor das erforderliche Einverständnis der Betreiber dualer Systeme einzuholen. Der Verband warnt die Stadtväter Bochums zudem vor den unkalkulierbaren Kosten, die eine Übernahme der Wertstofferfassung in städtische Regie – ohne Ausschreibung im Wettbewerb – für die Stadt und ihre Gebührenzahler mit sich bringen könnte. 
Stadt Bochum und der USB gehen davon aus, dass Systembetreiber mit einem Marktanteil von mehr als 86 % den Modellversuch akzeptieren
Zur Einschätzung des BDE zur Einführung einer kombinierten Wertstofftonne ab 1. Januar 2011, die der Rat der Stadt Bochum am gestrigen Tage mit grosser Mehrheit (eine Gegenstimme) beschlossen hat, stellt der Umweltservice Bochum folgendes fest: Die Diktion des Anschreibens des BDE deckt sich komplett mit dem Schreiben von Remondis und EkoPunkt an die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum.
Die Stadt Bochum und der USB haben sich bemüht in einem offenen und kosensualen Dialog mit allen Systembetreibern eine Verständigung über einen dreijährigen Modellversuch für eine "Kombi-Tonne", der vom Umweltministerium des Landes NRW begrüsst wird, zu erreichen.
Nur ein Systembetreiber mit einem Marktanteil von 1,13 % hat sich bisher verweigert. Mit diesem und 2 weiteren finden weitere Gespräche statt. Zurzeit geht der USB davon aus, dass die anderen Systembetreiber mit einem Marktanteil von mehr als 86 % den Modellversuch akzeptieren.
Die Argumentation über erhebliche Gebührensteigungen ist falsch, wie die vorgelegte Gebührenkalkulation der Stadt für die Ratssitzung am 25.11.20010 belegt. Bezogen auf die Investitionen muss erwähnt werden, dass der bisherige Vertragspartner für die LVP-Erfassung sich weigert die LVP-Behälter an den USB zu veräußern, obwohl er diese in 2004 vom USB zum Restbuchwert erworben hat.

Aus Kreisen der Systembetreiber wird darauf hingewiesen, dass es bei den Abstimmungen zur Überlassung der "Gelben Tonne" an Dritte der Einstimmigkeit bedarf und die würde, so ist zu hören, wohl nicht zustande kommen. Im BDE sind bis auf den Kölner Systembetreiber VfW alle weiteren Unternehmen organisiert. Auch sei derzeit vermutlich kein Entsorger bereit einen Alleingang zu unternehmen, heißt es aus Mitgliederquellen.
Ein Gutachten der renommierten Anwaltskanzlei für Umweltrecht Köhler & Klett Rechtsanwälte aus Köln bestätigt die vom BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. geäußerte Einschätzung, dass ein kommunaler Alleingang bei der Einführung einer kommunalen Wertstofftonne ohne Abstimmung mit allen neun Systembetreibern rechtswidrig ist. Es sei illusorisch, zu behaupten, mit Mehrkosten von 1,4 Prozent des Gebührenbedarfes auszukommen, verweisen unter Hinweis auf die Gebührenkalkulation einer Baden-Württembergischen Kommune, mehrere Systemanbieter. Danach würde eine Leerung einer Wertstofftonne rund 13,50 Euro kosten.

Quelle: EM / europaticker


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