Sonntag, 19.05.2013
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BDSV begrüßt Ankündigung der baldigen Änderung des Umsatzsteuerrechts

Die BDSV setzt sich seit Jahren dafür ein, dass der Gesetzgeber die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Schrott und Altmetall erweitert (sog. Einführung von Reverse Charge). Am Ende der letzten Legislaturperiode war eine entsprechende Gesetzesinitiative im Zuge des Wahlkampfs stecken geblieben. Die Durchsuchungsaktionen bei verschiedenenRecyclingbetrieben Anfang dieses Jahres hatten die BDSV dazu veranlasst, deshalb nochmals dringend an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zu appellieren, die notwendigen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes auf den Weg zu bringen.

Nun sieht die BDSV einen Hoffnungsschimmer, dass ihre Forderung in absehbarer Zeit erfüllt
wird. Im Auftrag des Ministers hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium,
Hartmut Koschyk, der BDSV in einem Brief sein Verständnis für ihre Forderung
signalisiert und baldige Abhilfe angekündigt. Im Bereich der Sekundärrohstoffe könne bei
Leistungen nicht sichergestellt werden, dass diese von den leistenden Unternehmen vollständig
im allgemeinen Besteuerungsverfahren erfasst werden bzw. der Fiskus den Steueranspruch
beim Leistenden realisieren kann. Die Bundesregierung werde deshalb in einem der nächsten
Gesetze zur Änderung steuerlicher Vorschriften dem Gesetzgeber eine Erweiterung der
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers im Umsatzsteuergesetz für Lieferungen von
Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen vorschlagen. Es sei beabsichtigt, dass
diese Änderung spätestens mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft treten könne.

Quelle: EM/BDSV


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