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BDSV begrüßt Ankündigung der baldigen Änderung des UmsatzsteuerrechtsDie BDSV setzt sich seit Jahren dafür ein, dass der Gesetzgeber die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Schrott und Altmetall erweitert (sog. Einführung von Reverse Charge). Am Ende der letzten Legislaturperiode war eine entsprechende Gesetzesinitiative im Zuge des Wahlkampfs stecken geblieben. Die Durchsuchungsaktionen bei verschiedenenRecyclingbetrieben Anfang dieses Jahres hatten die BDSV dazu veranlasst, deshalb nochmals dringend an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zu appellieren, die notwendigen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes auf den Weg zu bringen. Nun sieht die BDSV einen Hoffnungsschimmer, dass ihre Forderung in absehbarer Zeit erfülltwird. Im Auftrag des Ministers hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk, der BDSV in einem Brief sein Verständnis für ihre Forderung signalisiert und baldige Abhilfe angekündigt. Im Bereich der Sekundärrohstoffe könne bei Leistungen nicht sichergestellt werden, dass diese von den leistenden Unternehmen vollständig im allgemeinen Besteuerungsverfahren erfasst werden bzw. der Fiskus den Steueranspruch beim Leistenden realisieren kann. Die Bundesregierung werde deshalb in einem der nächsten Gesetze zur Änderung steuerlicher Vorschriften dem Gesetzgeber eine Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers im Umsatzsteuergesetz für Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen vorschlagen. Es sei beabsichtigt, dass diese Änderung spätestens mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft treten könne. Quelle: EM/BDSV || zur¨¹ck... |