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Gutachten zu Auswirkungen der Auflösung des Umsatzsteuerprivilegs in der Abfallentsorgung

trend:research erstellte in Zusammenarbeit mit dem BDE und gefördert durch das Unternehmen Veolia ein Gutachten zu den Auswirkungen der Abschaffung des Umsatzsteuerprivilegs auf die Kommunen und den Gesamtmarkt der Entsorgungswirtschaft.

Die Bundesregierung plant in der Abfallentsorgung die steuerliche Gleichstellung von öffentlich-rechtlich organisierten kommunalen Betrieben und privatwirtschaftlich organisierten Betrieben bei der Umsatzsteuer. Bislang sind kommunale Entsorgungsbetriebe wie Regie- und Eigenbetriebe sowie Zweckverbände umsatzsteuerbefreit. Ein Gutachten des unabhängigen Marktforschungsinstituts trend:research – erstellt in Zusammenarbeit mit dem BDE und gefördert
durch Veolia – untersuchte die Auswirkungen der Abschaffung des Umsatzsteuerprivilegs auf die Kommunen und den Gesamtmarkt der Entsorgungswirtschaft.
Unter anderem wurde die anfallende Umsatzsteuer, die mögliche Vorsteuerentlastung bei Investitionen sowie Rekommunalisierungstendenzen im Abfallmarkt betrachtet. Insgesamt beträgt das Marktvolumen der haushaltsnahen Abfallentsorgung in der Berechnung von trend:research 5,5 Mrd. Euro bis 6,2 Mrd. Euro (gebühren- bzw. tonnenbasierte
Berechnung). Die umsatzsteuerbefreiten kommunalen Betriebe haben daran einen Anteil zwischen 1,6 und 1,8 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Marktanteil von etwa 30 Prozent am gesamten Marktvolumen der haushaltsnahen Entsorgung.
Die potentielle Mehrbelastung (Nettoeffekt = Umsatzsteuer - Vorsteuer) der bislang umsatzsteuerbefreiten Entsorgungsbetriebe in der gesamten Wertschöpfungskette (Sammlung, Transport, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfall) durch die Abschaffung des Umsatzsteuerprivilegs beträgt gemäß Gutachten zwischen 215 bis 241 Mio. Euro pro Jahr (Nettoeffekt). Durch höhere Investitionen in Anlagen und Fuhrparks könnte sich dieser Betrag – durch einen dementsprechend steigenden Vorsteuerabzug – reduzieren.
Im Ausblick können ein sinkendes Abfallaufkommen und fallende Preise für Verwertung/Beseitigung/ Behandlung von Abfällen zukünftig zu einer Reduzierung des Marktvolumens und somit auch zu einer Senkung der anfallenden Umsatzsteuer beitragen. Diese Veränderungen haben auf die Aussagen und ermittelten Werte des Gutachtens jedoch nur sehr geringe
Auswirkungen.

Quelle: EM/trend:research


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