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Turbulentes Finale: Novellierung der Bioabfallverordnung
| Akribisch und in ungewöhnlich harmonischer Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Verbänden ist die Novellierung der Bioabfallverordnung vorbereitet worden. Dann sorgte der Bundesrat mit zahlreichen Änderungen in letzter Minute doch noch für Turbulenzen. |  (21.03.2012) Fünf Jahre lang ist an der Novelle der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerisch genutzten Böden – kurz Bioabfallverordnung – sorgfältig abgestimmt und formuliert worden. Dann sorgte der Bundesrat im Finale des Gesetzgebungsverfahrens doch noch für einen Disput. Zwar stimmte er dem Entwurf in seiner Sitzung am 25. November 2011 zu, allerdings nur unter Maßgabe von sage und schreibe 28 Änderungen. Einige davon stießen bei Verbänden und Organisationen der Qualitätssicherung auf so breite Ablehnung, dass zehn von ihnen – darunter BDE, VKU sowie die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) – den Bundesumweltminister in einem gemeinsamen Standpunkt aufforderten, die Novelle im Kabinett noch anzuhalten.
Erforderlich war die Überarbeitung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) aus dem Jahr 1998 aufgrund von neuen und geänderten Vorschriften des EU-Rechts zu tierischen Nebenprodukten und zu Düngemitteln. Zugleich sollten gewonnene Praxiserfahrungen und Forschungserkenntnisse speziell zur Hygienisierung von Bioabfällen eingearbeitet werden. Dies nicht zuletzt deshalb, weil Bioabfälle im letzten Jahrzehnt neben der Kompostierung verstärkt auch in Vergärungsanlagen zu Produkten verarbeitet werden, die zu Verbesserung und Düngung von Böden eingesetzt werden...
Unternehmen, Behörden + Verbände: BDE, VKU, Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK)
Autorenhinweis: Heinz-Wilhelm Simon, Berlin
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